Mitteilung Vorstand
Aus aktuellem Anlass bitten wir um Beachtung, dass die SVGG Hangard nicht für Schäden an KFZ haftet, die auf unserem Gelände stehen bzw. abgestellt werden! Beschädigte Windschutzscheiben sind über die eigene Teilkasko abzurechnen!
Martin Bölk, 1. Vorsitzender SVGG Hangard 1947 e.V.